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Maklerprovision in Hessen 2026: Wer zahlt was?

Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Was das in Hessen konkret bedeutet – mit Rechenbeispiel.

Von Nils Ahlborn · Stand Oktober 2026

Symbolbild

Die Frage nach der Provision kommt in fast jedem Erstgespräch. Seit dem 23. Dezember 2020 gelten dafür bundesweit neue Regeln (§§ 656a bis 656d BGB). Sie sollen Käufer entlasten und verhindern, dass die Maklerkosten einseitig auf sie abgewälzt werden.

Für wen gelten die Regeln?

Die Teilungspflicht gilt, wenn der Käufer ein Verbraucher ist und eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft – auch mit Einliegerwohnung. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeimmobilien gelten die Sonderregeln nicht.

Die drei wichtigsten Punkte

  • Textform: Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss in Textform geschlossen werden – eine E-Mail genügt, mündlich reicht nicht (§ 656a BGB).
  • Doppeltätigkeit: Ist der Makler für beide Seiten tätig, darf er von Käufer und Verkäufer nur eine Provision in gleicher Höhe verlangen (§ 656c BGB).
  • Weitergabe: Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Kosten an den Käufer weitergeben – und der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat (§ 656d BGB).

Wie hoch ist die Provision?

Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern frei vereinbar. In Hessen bewegt sich die Gesamtprovision bei Wohnimmobilien häufig um 5,95 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer – nach der Teilung trägt dann jede Seite die Hälfte. Entscheidend ist, was im Maklervertrag steht: Deshalb sollten Sie die Konditionen vor der Unterschrift klar besprechen.

Wann wird die Provision fällig?

Erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie keine Provision. Bewertung, Beratung und Vermarktung sind bis dahin Teil des Maklerauftrags.

Welche Kosten hat der Käufer außerdem?

Neben seinem Provisionsanteil zahlt der Käufer in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten von etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Für Verkäufer fallen typischerweise nur ihr Provisionsanteil und gegebenenfalls Kosten für die Löschung von Grundschulden an.

Meine Konditionen bespreche ich offen im Erstgespräch – bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Die Bewertung ist in jedem Fall kostenlos.

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