Rechner für Verkäufer
Ab wann ist mein Verkauf steuerfrei?
Ein Datum, ein paar Klicks: Der Rechner zeigt Ihnen, ab welchem Tag der Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie steuerfrei ist – und ob Sie schon heute verkaufen könnten.
So rechnet der Rechner
Zehn Jahre – oder selbst gewohnt.
Der Gewinn ist steuerfrei, wenn zwischen den notariellen Verträgen mehr als zehn Jahre liegen oder wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben (§ 23 EStG). Mehr dazu im Ratgeber zur Spekulationsfrist.
Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.
Wie haben Sie die Immobilie bekommen?
Wie wurde die Immobilie genutzt?
Bis zum Verkauf durchgehend selbst bewohnt, ohne Vermietung.
Ihr Ergebnis –
Gut geplant
Manchmal sind es nur ein paar Wochen.
Läuft die Frist bald ab, kann ein späterer Notartermin viel Geld sparen. Ich plane den Verkauf mit Ihnen so, dass Vermarktung, Besichtigungen und Notartermin zu Ihrer Frist passen.
Häufige Fragen
Rund um die Frist.
Welches Datum zählt: Kaufvertrag oder Grundbucheintrag?
Es zählen die Daten der notariellen Verträge – beim Kauf wie beim Verkauf. Der Tag der Eintragung im Grundbuch oder der Schlüsselübergabe spielt für die Frist keine Rolle.
Ich habe geerbt – wann beginnt meine Frist?
Gar nicht neu: Erben und Beschenkte übernehmen die Frist des bisherigen Eigentümers. Hat Ihre Mutter das Haus 2018 gekauft, zählt 2018 – nicht das Jahr des Erbfalls.
Reicht es, wenn ich die letzten drei Jahre selbst darin gewohnt habe?
Fast: Sie müssen im Verkaufsjahr, im ganzen Vorjahr und mindestens einen Tag im Jahr davor selbst darin gewohnt haben. Wer zum Beispiel am 31.12.2024 eingezogen ist, kann 2026 steuerfrei verkaufen. Vermieten Sie zwischendurch, gilt die Ausnahme nicht.
Wie viel Steuer fällt an, wenn die Frist noch läuft?
Steuerpflichtig ist der Gewinn: Verkaufspreis minus Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Umbaukosten und Verkaufskosten – bei Vermietung zuzüglich der abgesetzten Abschreibungen. Er wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Bleiben alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres unter 1.000 €, ist nichts zu zahlen. Die genaue Zahl rechnet Ihre Steuerberatung.