Ehrlich-Check
Was sollte ein Käufer wissen?
Kreuzen Sie an, was Sie über Ihre Immobilie wissen. Sie bekommen sofort einen Entwurf für „Was Sie wissen sollten“ – so, wie ich es in jedes Exposé schreibe – und erfahren, wie Käufer die Punkte einordnen.
Ihr Entwurf fürs Exposé Einordnung lesen und Entwurf per E-Mail bekommen ↓
Was Sie wissen sollten
Die markierten Stellen ergänzen Sie selbst – oder wir machen das gemeinsam.
So sehen es Käufer – und das können Sie tun
Wer bekannte Mängel verschweigt, haftet auch bei „gekauft wie gesehen“ (§ 444 BGB). Mehr im Ratgeber Mängel beim Hausverkauf offenlegen.
Das ehrliche Exposé
Ehrlich verkauft sich besser.
In jedem meiner Exposés steht ein Kasten „Was Sie wissen sollten“ – mit den bekannten Schwächen der Immobilie. Käufer kommen vorbereitet zur Besichtigung, Banken und Gutachter finden keine Überraschungen, und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Rund um Mängel.
Muss ich als Verkäufer Mängel angeben?
Ja – bekannte Mängel, die für die Kaufentscheidung wichtig sind, müssen Sie von sich aus nennen. Wer sie verschweigt, haftet auch dann, wenn im Kaufvertrag „gekauft wie gesehen“ steht (§ 444 BGB). Offenheit schützt also vor allem Sie selbst.
Drückt Ehrlichkeit nicht den Preis?
Mängel fallen Käufern, Gutachtern und Banken ohnehin auf – spätestens vor dem Notartermin. Dann wird mit großem Sicherheitsabschlag nachverhandelt. Wer die Punkte vorher selbst nennt und belegt, verhandelt über konkrete Zahlen und wirkt glaubwürdig.
Was passiert mit meinen Angaben?
Der Ehrlich-Check läuft komplett in Ihrem Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen – es sei denn, Sie schicken mir den Entwurf ausdrücklich per Formular.
Ersetzt der Check ein Gutachten?
Nein. Er hilft Ihnen, Ihr Wissen zu sortieren und ehrlich zu formulieren. Ob ein Punkt fachlich geprüft werden sollte, besprechen wir beim Termin.