Kaufnebenkosten in Hessen berechnen.
Zum Kaufpreis kommen Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch – und gegebenenfalls der Käuferanteil der Maklerprovision. So sehen Sie in Sekunden, mit welchen Gesamtkosten Sie rechnen sollten.
Was kommt zum Kaufpreis dazu?
Die Werte sind Erfahrungswerte und ersetzen kein Angebot von Notar oder Bank. Grunderwerbsteuer und Provision rechnet der Rechner genau, Notar und Grundbuch mit rund 2 %.
| Grunderwerbsteuer Hessen (6 %) | – |
| Notar und Grundbuch (ca. 2 %) | – |
| Maklerprovision (Käuferanteil) | – |
| Nebenkosten gesamt | – |
| Gesamtkosten inkl. Kaufpreis | – |
Grunderwerbsteuer in Hessen: 6 % des Kaufpreises. Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und liegen meist bei rund 1,5 bis 2 %.
Die drei Posten im Überblick.
- 01
Grunderwerbsteuer: 6 %
In Hessen beträgt sie 6 % des Kaufpreises. Das Finanzamt schickt nach dem Notartermin einen Bescheid. Erst wenn bezahlt ist, kann der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
- 02
Notar und Grundbuch: rund 1,5 bis 2 %
Beurkundung, Vormerkung, Grundschuld für die Bank und Eintragung als Eigentümer. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz) und hängen vom Kaufpreis ab.
- 03
Maklerprovision: Käuferanteil
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen an Privatkäufer teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen (§ 656c BGB). Den Käuferanteil finden Sie im Exposé.
Ich melde mich, wenn es passt.
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